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DemokratieFocus: Saudi-Arabien 18/04/2002 13:42
Demokratie und Menschenrechte in Saudi-ArabienSaudi-Arabien ist eine Erbmonarchie, die von König Fahd Bin Abd Al-Aziz Al Saud und seiner Familiendynastie, den Sauds, regiert wird. Der Koran und die Sunna (Tradition, die auf den Propheten Mohammed zurückgeführt wird) sind die Verfassung des Königreiches, wobei die islamischen Gesetze von der Regierung strikt ausgelegt werden. Da es keine demokratischen Strukturen gibt, haben die Bürger keinerlei Position oder Einfluss in oder auf die Regierung. Alle Ämter werden von Mitgliedern der Königsfamilie oder anderen Adelsfamilien besetzt. Um Sicherheit und öffentliche Ordnung kümmern sich zwei Sicherheitsdienste: ein säkularer Sicherheitsdienst, und die Mutawwa´in, eine religiöse Polizei deren Aufgabe es ist „Tugend zu fördern“ und „Verstöße gegen die Sitte“ zu verhindern. Beide Sicherheitsdienste begehen laut internationalen Menschenrechtsgruppen gravierende Verstöße. Bürgerrechte Folter, Schläge und andere Misshandlungen von Häftlingen werden regelmäßig vom säkularen Sicherheitsdienst, und auch der Mutawwa´in begangen. Der Tod von Gefangenen ist keine Seltenheit, wobei der Grund der Inhaftierung keine Rolle zu spielen scheint. Die Todesstrafe ist erlaubt und wird regelmäßig ausgeführt. Erst vor kurzem wurde ein Mensch wegen eines kleineren religiösen Verstoßes getötet. Allein seit dem Jahr 2000 wurden mehrere Personen exekutiert, wobei die Beschuldigungen von „sexuell abnormen Verhalten“ bis zur „Hexerei“ reichen. Die zum Tode Verurteilten werden gesteinigt, geköpft oder durch ein Exekutionskommando erschossen. „Geringere“ Verstöße werden mit der Amputation von Armen oder Beinen bestraft, oder aber mit dem Verlust eines Auges. In vielen Fällen werden Angeklagte über einen längeren Zeitraum ohne Anklage oder Verhandlung festgehalten. Meinungs- und Pressefreiheit sind in Saudi-Arabien stark eingeschränkt – es ist Verboten den Islam oder die königliche Familie zu kritisieren. Dies kann mit längerem Gefängnisaufenthalt ohne Verhandlung bestraft werden. Fernsehen, Radio, Internet und Literatur werden stark zensiert. Die Versammlungs- und Verbandsfreiheit ist ebenfalls stark eingeschränkt. Männer und Frauen müssen bei Veranstaltungen physisch getrennt werden. Frauenrechte Von Frauenrechten kann in Saudi-Arabien nicht einmal ansatzweise gesprochen werden. Frauen sind im Königreich einer systematischen Diskriminierung ausgesetzt. Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe sind ein weitverbreitetes Problem, und werden nicht bestraft. Frauen können ohne eine Erlaubnis ihres Ehemannes weder reisen, noch Autofahren oder in einem Krankenhaus aufgenommen werden. In allen Bussen werden Männer und Frauen getrennt, wobei Frauen im hinteren Teil des Fahrzeuges Platz nehmen müssen. Frauen, die keine Abaya tragen (Abaya = schwarzes Gewand, das den ganzen Körper bedeckt) und Gesicht und Harre nicht verdecken, werden von der Mutawwa´in belästigt. Gesetze diskriminieren Frauen in den Bereichen des Eigentumsrechts, Erbrechts, Zeugenaussagen vor Gericht und Sorgerecht für Kinder im Scheidungsfall. Frauen sind an der arbeitenden Bevölkerung mit nur 5% beteiligt. Es ist ihnen fast unmöglich auch nur eine „einfache“ Arbeit zu bekommen. Zudem ist die genitale Verstümmelung bei Mädchen und Frauen gesetzlich erlaubt und in einigen Teilen Saudi-Arabiens verbreitet. Auch ausländische Frauen müssen sich an die strickten Religionsgesetze des Landes halten. Sie müssen sich Arme, Bein und Haare bedecken und dürfen ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes nicht Autofahren. Arbeiterrecht In Saudi-Arabien gibt es keine Arbeitsgesetze, keine Gewerkschaften und auch kein Streikrecht. Ausländische Arbeitskräfte und Hausangestellte werden manchmal zu einem 16-stündigen Arbeitstag gezwungen, an sieben Tagen in der Woche. Aus den Philippinen ins Land geholte Hausangestellte sind oftmals mit Zuständen konfrontiert, die man nur noch mit dem Wort Sklaverei beschrieben kann: 16-Stündiger Arbeitstag, Sieben-Tage-Woche, Monate lang zurückgehaltenes Gehalt, Entzug des Passes durch den Arbeitgeber, sexuelle Belästigung bis hin zur Vergewaltigung. Da es sich dabei fast ausschließlich um weibliche Hausangestellte handelt, haben sie keine Möglichkeit rechtlichen Schutz zu beanspruchen. Minderheitenrechte Es gibt keine Religionsfreiheit in Saudi-Arabien. Alle Staatsbürger müssen muslimischen Glaubens sein, und nur die sunnitische Strömung des Islams darf offiziell praktiziert werden. Es existiert eine institutionalisierte Diskriminierung schiitischer Muslime. Nichtmuslimische Religionen ausländischer Bürger werden toleriert, solange sie diskret und verborgen von der Öffentlichkeit praktiziert werden. Eine größere Gruppe in Saudi-Arabien lebender Christen wurden im Jahre 2000 des Landes verwiesen und deportiert. Der Vorwurf: ein zu öffentliches Praktizieren einer „religiösen Irrlehre“. Asiatische und afrikanische Gastarbeiter unterliegen einer breiten gesetzlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung. NahostFocus.de (nof) Amnesty International / Human Rights Watch / Myths and Facts / Karte: www.cnn.com |
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